Fragen & Antworten
Funktion
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Das Spendenparlament Flensburg und Umgebung e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, in dem sich Flensburger Bürgerinnen und Bürger für Menschen in Not in ihrer Stadt und ihrem Umland engagieren.
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Das Flensburger Spendenparlament sammelt und vergibt Geldspenden an gemeinnützige Vereine, Initiativen und Gruppen, die in Flensburg und Umgebung gegen Armut, Obdachlosigkeit und Isolation aktiv sind. Die rund 114 Mitglieder entscheiden in Parlamentssitzungen über die Verwendung ihrer Spenden.
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Seit der ersten Parlamentssitzung im November 1998 hat das Flensburger Spendenparlament fast 400 Projekte mit über einer halben Million Euro unterstützt. 532.926,04 € (bis Ende 2024).
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Von den 114 Mitgliedern sind rund 12 in verschiedenen Gremien ehrenamtlich und ohne Kostenerstattung tätig. Das sind neben Vorstand und Präsidium im Wesentlichen die Finanzkommission, der Kassenwart und Medien & Kommunikation.
Mitglieder
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Im Januar 2025 liegt die Zahl der Mitglieder unterschiedlicher Altersstruktur bei rund 114. Der Trägerverein hat 19 Mitglieder.
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Mitglied kann jeder werden, der mindestens 62 Euro im Jahr – das sind wenig mehr als 5 Euro im Monat – spendet. Beitrittserklärungen gibt es unter ‘Jetzt Handeln’ Button hier auf der Webseite oder bei der Vorsitzenden Synje Block (infos@spendenparlament-flensburg.de), die die Unterlagen auch gern per Post zuschickt. Ein Anruf genügt (0461-77491600).
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Abstimmen darf jedes Parlamentsmitglied, das im Jahr mindestens 62 Euro auf unser Konto einzahlt. Der „Spender“ wird dadurch automatisch zum Spendenparlamentarier und erhält Sitz und Stimmrecht im Parlament. Ebenfalls möglich sind Firmenmitgliedschaften, die pro Firma aber auch nur über 1 Stimme verfügen.
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Wir freuen uns über alle, die sich bei uns ehrenamtlich engagieren möchten. Es erfordert eine Mitgliedschaft im Trägerverein für 25,56 €. Unter dem ‘Jetzt Handeln’ Button kann man sich für eine Mitgliedschaft anmelden.
Gründung
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Das Flensburger Spendenparlament wurde 1998 von der Rechtsanwältin und Kommunalpolitikerin Silke Hinrichsen als treibender Kraft ins Leben gerufen. Siehe auch unter ‘Historie’.
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Die erste konstituierende Sitzung des Flensburger Spendenparlaments fand am 9.9.1998 unter der Leitung vom Silke Hinrichsen im Aktivitätshuset in Flensburg statt. Die Gründungsaktivitäten hatten im Frühjahr 1998 begonnen. Siehe auch unter ‘Historie’.
Finanzierung
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Das Flensburger Spendenparlament finanziert seine Arbeit über die Jahresbeiträge der Mitglieder von mindestens 62 Euro im Jahr. Hinzu kommen Einzelspenden, aus Nachlässen und von regionalen Unternehmen.
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Jede Spende an das Flensburger Spendenparlament ist steuerlich absetzbar. Über jede Einzahlung auf das Konto des Flensburger Spendenparlaments stellt der Kassenwart am Ende des Kalenderjahres eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Sie geht dem Einzahler automatisch per Post zu.
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Projektbezogene Spenden sind gemäß der Vereinssatzung grundsätzlich nicht möglich.
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Das Flensburger Spendenparlament nimmt KEINE Sachspenden für soziale Projekte entgegen, sondern ausschließlich Geldspenden. Durch die Vielzahl an Kontakten zu sozialen Projekten kann die Finanzkommission aber gern bedürftige Organisationen, Initiativen oder Projektträger vermitteln, die sich über die Sachspende freuen würden. Für nähere Informationen wenden sich alle, die etwas zu verschenken haben, bitte an das Kontaktformular des Spendenparlaments.
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Trägerverein trägt laufende Kosten durch seine eigenen Mitgliedsbeiträge.
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Jede Spende, die einmalig oder als Mitgliedsbeitrag auf das Konto des Spendenparlaments eingezahlt wird, fließt 1:1 an bedürftige Projekte. Die Büroarbeit, Pressearbeit und Werbung werden von ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern und externen Dienstleistern unentgeltlich übernommen oder als zweckgebundene Spende separat eingeworben. Die Fixkosten des Parlaments werden von den Mitgliedsbeiträgen des Fördervereins finanziert.
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Wir haben uns aus Gründen einer konsequenten Kostendisziplin bewusst entschieden, die Aufwendungen, sowohl für den erstmaligen Erwerb als auch für die jährliche Fortschreibung des DZI-Spendensiegels, zu sparen. Jeder Cent, der uns für unsere ureigene Aufgabe – die Unterstützung bzw. Förderung sozialer Projekte und gemeinnütziger karitativer Einrichtungen – gespendet wird, wird ausschließlich hierfür verwendet. Notwendige Kosten für Verwaltung und Organisation werden kontinuierlich und von Anbeginn des Flensburger Spendenparlaments an durch die Mitgliedsbeiträge des Fördervereins getragen. Über die Einnahmen- und Ausgabensituation des Flensburger Spendenparlaments wird auf jeder Parlamentssitzung berichtet. Einnahmen, Ausgaben und Kosten des Fördervereins sind Gegenstand der jährlichen Prüfung durch die gem. Vereinsrecht gewählten Kassenprüfer.
Projekte
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Seit seiner ersten Parlamentssitzung im 25.11.1998 hat das Flensburger Spendenparlament fast 400 Projekte mit gut einer halben Million Euro unterstützt.
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Das Flensburger Spendenparlament fördert satzungsbedingt gemeinnützige Projekte, die sich in Flensburg und Umgebung gegen die sozialen Missstände Obdachlosigkeit, Armut und Isolation wenden. Projekte, die andere Ziele verfolgen, werden von der Finanzkommission regelmäßig abgelehnt. Mindestens eines der Förderkriterien muss erfüllt sein.
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Nicht berücksichtigt werden können Projekte,
- die sich nicht gegen mindestens einen der sozialen Missstände Obdachlosigkeit, Armut und Isolation wenden,
- die sich gegen soziale Missstände außerhalb Flensburgs oder seiner Umgebung richten,
- deren Projektträger ihren Geschäftssitz außerhalb des Einzugsgebiets von Flensburg und Umgebung haben,
- deren finanzielle Zuständigkeit eindeutig aufseiten des Staates (Bund, Land, Kommune) liegt,
- Projekte, die lediglich Einzelpersonen unterstützen. -
Jedes Projekt, das vom Flensburger Spendenparlament gefördert wird, wurde zuvor von der Finanzkommission gründlich und vor Ort geprüft. Nach dem Erhalt des Geldes ist jedes Projekt zur schriftlichen Dokumentation der sachgemäßen Verwendung verpflichtet. Für jede Ausgabe muss ein Nachweis geführt werden. Nach Beendigung des Projekts prüft das zuständige Mitglied der Finanzkommission die Zielerreichung und Mittelverwendung. Sollten Mittel nicht wie ursprünglich angegeben oder nicht vollumfänglich eingesetzt worden sein, ist der Mittelempfänger zur Rückzahlung des entsprechenden Betrags verpflichtet.
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Der Grundsatz ist gleich geblieben: Nach wie vor unterstützen wir Projekte zur Bekämpfung von Armut, Obdachlosigkeit und Isolation.